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FACHZENTRUM FÜR HALS-NASEN-OHRENHEILKUNDE
Symptome

Schwerhörigkeit

Eine Einschränkung des Hörvermögens kann unterschiedlichste Ursachen und Verläufe nehmen. Die früheste Form ist eine angeborene Schwerhörigkeit. Um eine rechtzeitige Hörversorgung zu gewährleisten, gibt es daher ein deutschlandweites Neugeborenen-Hörscreening. Sollte dies bei einem Kind auffällig gewesen sein, ist eine weitere Abklärung beim HNO-Facharzt dringend erforderlich, um eine ausreichende Hörversorgung einzuleiten. 

Die häufigste, während des Lebens erworbene Form der Schwerhörigkeit ist die Altersschwerhörigkeit. Mit zunehmenden Alter erfahren Menschen eine meist symmetrisch verlaufende Hörverschlechterung, typischerweise betont im hohen Frequenzbereich, durch einen Schaden an den Sinneszellen im Ohr, den sogenannten Haarzellen. Bis heute ist dieser Prozess nicht aufzuhalten und auch nicht umkehrbar. Die Ausprägung des Hörverlusts ist dabei von vielen Faktoren abhängig, die ebenfalls auf die Haarzellen Einfluss nehmen können.

Die Lärmschwerhörigkeit stellt die zweithäufigste Form dar. Durch zu lange Lärmbelastung werden die sensiblen Sinneszellen im Ohr dauerhaft geschädigt. Neben der Lautstärke spielt vor allem die Dauer der Lärmeinwirkung eine entscheidende Rolle.

Die Abklärung der Schwerhörigkeit ist weit umfangreicher. Der Arzt unterscheidet dabei zwischen einer Schallleitungsschwerhörigkeit, wo die Übertragung von Schallwellen auf das Hörorgan (Schnecke) beeinträchtigt ist, und einer Schallempfindungsschwerhörigkeit, wo der Hörschaden auf Höhe der Hörschnecke oder dem Hörnerven besteht. Häufige Beispiele für eine Schallleitungsschwerhörigkeit können so banal sein wie ein verstopfter Gehörgang mit durch einen Ohrenschmalz-Pfropf, aber auch ein Mittelohrerguss oder die Otosklerose. Weitere Ursachen für eine Schallempfindungsschwerhörigkeit (neben Alters- und Lärmschwerhörigkeit) können nach bestimmter Medikamenteneinnahme entstehen (bestimmte Antibiotika, Chemotherapeutika), bestimmte virale Infekte (Mumpsviren) oder auch Tumoren des Gleichgewichts- und Hörnerven (Akustikusneurinom/ Vestibularisschwannom).

Nach der Ursachenabklärung der Schwerhörigkeit kann das Therapiekonzept ausgearbeitet werden, welches medikamentös oder operativ sein kann. Bei bleibendem Hörschaden besteht auch die Möglichkeit einer Hörgerätverordnung.